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BVerwG, 25.06.1959 - II C 2.59 |
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G 131 § 34, § 35, Abs. 3, § 53; GG Art. 25
Papierfundstellen
- BVerwGE 9, 47
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60
Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit …
Sie ist der Auffassung, daß das angefochtene Urteil, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - (ZBR 1959, 299) undvom 28. Juli 1957 - BVerwG VI C 312.56 - abweiche.Zu Unrecht meint die Revision, aus den Ausführungen in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - (BVerwGE 9, 47 [BVerwG 25.06.1959 - II C 2/59]) undvom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - (ZBR 1959, 27) sei die gegenteilige Ruchtsansicht herzuleiten.
- BVerwG, 30.08.1962 - II C 110.60
Anspruch eines Beamten auf Versorgung unter Zugrundelegung der Besoldungsgruppe A …
Das ergibt sich gerade auch aus den von der Revision zur Stützung ihrer Meinung herangezogenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1957 - BVerwG VI C 395.56 - (BVerwGE 5, 86 [88] ), vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - (ZBR 1959 S. 27) und vom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - (BVerwGE 9, 47 [BVerwG 25.06.1959 - II C 2/59]), in denen ausgeführt worden ist, daß das Gesetz zu Art. 131 GG zwar neue Rechtsbeziehungen für die früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes hergestellt hat, aber an den Rechtsstand anknüpft, den sie am 8. Mai 1945 hatten, so daß eine gegenüber diesem Rechtsstand beabsichtigte Verbesserung ausdrücklich und eindeutig geregelt werden müßte (vgl. auch die Urteile vom 23. November 1960 - BVerwG VI C 198.58 - [BVerwGE 11, 260] und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 -).Soweit die Revision unter Berufung auf das Urteil, des erkennenden Senats vom 25. Juni 1959 (BVerwGE 9, 47 [BVerwG 25.06.1959 - II C 2/59]) geltend macht, die am 8. Mai 1945 gültigen Vorschriften fänden im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG nur kraft ausdrücklicher Inbezugnahme Anwendung, das Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetz und demzufolge auch die Verordnung vom 20. August 1940 seien aber nicht in Bezug genommen, übersieht sie, daß nach § 29 G 131 für die Versorgung der von § 5 G 131 erfaßten Beamten, denen nach Maßgabe des § 54 a Abs. 1 Satz 1 G 131 (Fassung 1953 und 1957) der Kläger zuzurechnen ist, Abschnitt V des Bundesbeamtengesetzes, also auch § 108 BBG gilt und daß durch diese Vorschrift mittelbar in das Gesetz zu Art. 131 GG das Besoldungsrecht einbezogen wird, das für die Dienstbezüge des Betroffenen zuletzt in Wahrheit maßgeblich war oder nach ausdrücklicher Regelung im Gesetz zu Art. 131 GG (so nach § 54 a Abs. 1 Satz 2 G 131 in der Fassung des Ersten Änderungsgesetzes) als zuletzt maßgeblich zu fingieren ist.
- BVerwG, 15.01.1970 - II C 126.65
Geltung der Überleitungsvorschrift des § 180 Abs. 2 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz …
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die in Kriegsgefangenschaft verbrachte Zeit nach dem 8. Mai 1945 dem Kläger auch nicht nach § 35 Abs. 3 G 131 als ruhegehaltfähig anzurechnen ist, entspricht ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 15] mit Hinweis auf dieUrteile vom 24. Mai 1957 - BVerwG VI C 395.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 1] undvom 23. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - Buchholz BVerwG 234, § 34 G 131 Nr. 4]).
- BVerwG, 15.11.1971 - VI C 107.67
Notwendigkeit der Erfüllung der Mindestbezugszeit von Dienstbezügen - Möglichkeit …
Es ist wiederholt entschieden worden, daß sich § 35 Abs. 3 Satz 2 G 131, wonach auch ohne eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder eine Kriegsgefangenschaft die Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 31. März 1951 als ruhegehaltfähige Dienstzeit für die Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt wird, nicht auf die Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erstreckt, die sich aus § 109 Abs. 1 BBG ergeben würde (BVerwGE 5, 86 [90]; 9, 47 [49]; Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 8.59 -). - BVerwG, 29.10.1963 - VI C 88.61
Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichtvernehmung …
Die Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 3 G 131 hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den Sinn, zahlreiche Beamte zur Wiederverwendung, die am 8. Mai 1945 noch nicht 10 Dienstjahre abgeleistet hatten, in die Versorgung nach diesem Gesetz einzubeziehen (vgl. Urteile vom 25. Juni 1959 - BVerwG II C 2.59 - [Buchholz BVerwG 234, § 34 G 131 Nr. 4] und vom 24. Mai 1957 - BVerwG VI C 395.56 -[Buchholz BVerwG 234, § 64 G 131 Nr. 1]). - BVerwG, 25.06.1965 - II C 81.62
Fitkive Nachversicherung früherer Angehöriger des öffentlichen Dienstes - …
Die Revision übersieht bei ihrem Vorbringen, daß es dem Bundesgesetzgeber aus den schon eben erwähnten Gründen durch Art. 131 GG freigestellt ist, neue Rechtsbeziehungen herzustellen und deren Entstehung von Voraussetzungen abhängig zu machen, die den Kreis der Berechtigten einengen (vgl. BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [177]; BVerwGE 5, 86 [88 f.]; 7, 340; 8, 230 [232]; 9, 47 [48]; ferner das Urteil des Senatsvom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 11.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 70 G 131 Nr. 1]), und daß er dabei die räumliche Beziehung zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Berlin-West) zum Kriterium bei der Gewährung von Rechten machen kann. - BVerwG, 25.01.1962 - II C 11.60
Zahlung von Versorgungsbezügen an einen Professor der Medizin - Anspruch auf …
Die Revision übersieht weiterhin, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Anwendung des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes ein Rückgriff selbst auf Rechte, die - anders als der hier im Streit befindliche Anspruch auf Besoldung nach der Diätenordnung - am 8. Mai 1945 auf Grund des damals für den Betroffenen bestehenden Dienstverhältnisses begründet waren, nur insoweit möglich ist, als das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes dies ausdrücklich gestattet, weil dieses Gesetz - zwar unter Anknüpfung an die früheren Dienstverhältnisse - völlig neue Rechtsbeziehungen hergestellt hat und dabei keineswegs alle am 8. Mai 1945 erdienten beamtenrechtlichen Anwartschaften und Rechte berücksichtigt, sondern zahlreiche Beamtenverhältnisse sogar als erloschen behandelt (vgl. BVerwGE 5, 86 [88/89]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232] und 9, 47 [48]). - BVerwG, 20.06.1963 - VI C 61.60
Rechtsmittel
Unter Hinweis auf ein am 8. Mai 1945 bestehendes Rechtsverhältnis können also die von Art. 131 GG erfaßten Personen Rechte nur dann mit Erfolg geltend machen, wenn und soweit es sich um Rechte handelt, die ihnen das Gesetz zu Art. 131 GG selbst ausdrücklich zuerkennt (BVerwGE 9, 47 [BVerwG 25.06.1959 - II C 2/59]). - BVerwG, 22.01.1960 - VI C 439.56
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat, im Ergebnis übereinstimmend mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1959 (BVerwGE 9, 47 [BVerwG 25.06.1959 - II C 2/59]), dargelegt, daß das Gesetz zu Art. 131 GG Unfälle, die frühere Beamte und Berufssoldaten nach dem 8. Mai 1945 erlitten haben, bei seiner Regelung der Versorgung nicht als Dienstunfälle anerkennt.